Förderprogramm Betriebliche Kinderbetreuung
Im Jahr 2012 legte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (kurz: BMFSFJ) zum ersten Mal das Förderprogramm Betriebliche Kinderbetreuung auf. Seit dem 24. April 2015 gibt es nun eine Neuauflage des Förderprogramms Betriebliche Kinderbetreuung. Das BMFSFJ bietet damit Unternehmen eine finanzielle Förderung für Betriebliche Kinderbetreuung. Hintergrund des Förderprogramms ist es eine verbesserte Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu ermöglichen. Von der betriebliche Kinderbetreuung sollen sowohl Familien als auch Arbeitgeber profitieren. Die auf die Arbeitszeit angepassten Betreuungszeiten sind ein Beitrag für mehr Familienfreundlichkeit.
Fördermittel für Betriebliche Kinderbetreuung
Die Förderung ist darauf ausgelegt, betriebliche Kinderbetreuung mit einer bis zu zwei Jahr andauernden Anschubfinanzierung zu unterstützen. Förderfähig sind dabei Ganztages-, Teilzeit- und Halbtagsplätze. Es wird aber auch betriebliche Kinderbetreuung in 24-Stunden-Kitas gefördert. Das BMFSFJ ermöglicht darüber hinaus ausdrücklich die Zusammenarbeit mit freien Trägern für betriebliche Kinderbetreuungseinrichtungen. Mit deren Unterstüzung werden Unternehmen bei der Organisation der betrieblichen Kinderbetreuung erheblich entlastet.
Sie möchten mehr über betriebliche Kinderbetreuung erfahren?
Kontaktieren Sie uns gerne fordern Sie unser Infomaterial an!